Urheberrechts-Novelle 2013 (Urh-Nov 2013)

Die Urheberrechts-Novelle 2013 bringt eine Verlängerung der Schutzdauer für bestimmte Leistungsschutzrechte:

Die Dauer der Leistungsschutzrechte der Tonträgerhersteller und der ausübenden Künstler, deren Darbietungen auf Tonträgern festgehalten sind, werden von bisher 50 auf 70 Jahre nach Erstveröffentlichung verlängert.

Bundesgesetzblatt I Nr. 150/2013 [PDF]

Bundesgesetzblatt I Nr. 150/2013 [HTML]

Siehe dazu im Überlbick: help.gv.at

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