Die Urheberrechts-Novelle 2013 bringt eine Verlängerung der Schutzdauer für bestimmte Leistungsschutzrechte:
Die Dauer der Leistungsschutzrechte der Tonträgerhersteller und der ausübenden Künstler, deren Darbietungen auf Tonträgern festgehalten sind, werden von bisher 50 auf 70 Jahre nach Erstveröffentlichung verlängert.
Bundesgesetzblatt I Nr. 150/2013 [PDF]
Bundesgesetzblatt I Nr. 150/2013 [HTML]
Siehe dazu im Überlbick: help.gv.at