Unterliegen Festplatten der Leerkassettenvergütung?

„Nein“ meint ein nicht rechtskräftigtes erstinstanzliches Urteil des Wiener Handelsgerichts.

Im Vorjahr wurde die aus den 1980er Jahren stammende Regelung der Urheberrechtsabgabe auf Festplatten ausgeweitet. Bis dahin nur Speichermedien wie CDs, DVDs, MP3-Player oder DVD-Recorder und Sat-Receiver von der Urheberrechtsabgabe betroffen, die Rechteinhaber für Privatkopien entschädigen soll. Händler, Internetwirtschaft und Arbeiterkammer wetterten gegen die Abgabe.

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