- 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers erlischt das Urheberrecht an seinen Werken – zum Jahresende.
- Karl Valentin starb am 9. Februar 1948.
- Doch nicht alle seine Werke werden nun frei verfügbar sein.
- Der Urheberschutz bleibt bestehen für jene 25 Werke, an denen Liesl Karlstadts Mitarbeit dokumentiert ist.
Siehe dazu http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urheberrecht-mit-dem-tod-ist-noch-lange-nicht-schluss-1.3859684