SZ: Wie ein Rechtsanwalt die Urheberrechte von Karl Valentin verteidigt

  • 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers erlischt das Urheberrecht an seinen Werken – zum Jahresende.
  • Karl Valentin starb am 9. Februar 1948.
  • Doch nicht alle seine Werke werden nun frei verfügbar sein.
  • Der Urheberschutz bleibt bestehen für jene 25 Werke, an denen Liesl Karlstadts Mitarbeit dokumentiert ist.

Siehe dazu http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urheberrecht-mit-dem-tod-ist-noch-lange-nicht-schluss-1.3859684

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