SZ: 2. August 1941 – ein Datum der Schande

Vor 75 Jahren verbot das NS-Regime jüdischen Deutschen das Betreten von Leihbibliotheken. Ihre Bücher sortierte man dort gerne ein.

Der Sommer 1941 begann für die jüdische Bevölkerung Deutschlands mit dem Verbot, Seife und Rasierschaum zu kaufen. Vier Wochen später wurde Juden das Telefonieren verboten. Ein weiterer Ausgrenzungsschritt jährt sich am 2. August zum 75. Mal: das Verbot, Leihbibliotheken zu benutzen. Ein unbeachteter Jahrestag.

Die meist kommerziellen Leihbibliotheken waren der letzte Zugang, den Juden zum allgemeinen Lese- und Literaturbetrieb hatten. Denn die kommunalen und wissenschaftlichen Bibliotheken durften sie schon seit spätestens Ende 1938nicht mehr benutzen. Auch der Kauf von Zeitungen und Zeitschriften war seither verboten, jüdische Buchhandlungen und Verlage hatten schließen müssen. „Ich habe so stark das Gefühl, durch das Abschneiden der Bücherentleihung in den nächsten Höllenkreis hinabbefördert zu sein“, notiert Victor Klemperer am 12. Juni 1942 in sein Tagebuch.

Aber so unerwünscht Juden in Bibliotheken auch waren – ihre Bücher sortierte man gern und zahlreich ein. …

Siehe den ganzen Artikel unter http://www.sueddeutsche.de/kultur/bibliotheken-und-juedische-buecher-der-august-datum-der-schande-1.3095317

via https://log.netbib.de/archives/2016/08/02/vor-75-jahren-verbot-das-ns-regime-juedischen-deutschen-das-betreten-von-leihbibliotheken/

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