In Bezug auf die Verwendung der Creative Commons CC0 (kurz: CC0) in Österreich bestehen unterschiedliche Rechtsmeinungen, vielfach wurde in Zweifel gezogen, ob nach österreichischem Recht ein Verzicht auf Urheberrecht zulässig sei. Im Rahmen des Projekts e-Infrastructures Austria wurde daher zu dieser Fragestellung bereits während der Laufzeit des Projekts (1. Phase) Ende 2016 ein Gutachten in Auftrag gegeben, da vor allem auch die Verwendung von CC0 in Datenrepositorien von wesentlicher Bedeutung ist.
Die vorliegende Stellungnahme kommt zu dem Ergebnis, dass die Verwendung von CC0 in Österreich wirksam ist. Die Beurteilung der Rechtsanwälte Dr. Guido Kucsko und Dr. Adolf Zemann der Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien findet sich unter folgendem Link: http://phaidra.univie.ac.at/o:528411
Im abschließenden Kapitel werden auch die Vor- und Nachteile der Verwendung der CC-BY Lizenz gegenüber CC0 näher erläutert. In Bezug auf Daten kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Einhaltung der Nutzungsbedingungen bei CC-BY mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist und es bei einem Verstoß dagegen zum Verfall der Lizenz kommen kann.
Das IST Austria, das auch bei der Kommunikation mit den Anwälten unterstützte, übernahm die Kosten für diese zusätzliche Analyse im April 2017.
Hinweis: Herr RA Dr. Adolf Zemann wird das Gutachten beim Netzpolitischen Abend (https://netzpolitischerabend.wordpress.com/) am 01.06.2017, 19.30 im Metalab, Rathausstraße 6, 1010 Wien, vorstellen.