Die Umsetzung des Vertrags von Marrakesch in Österreich ist mit der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2018 geplant. Im Rahmen der Begutachtung nahm BIZEPS dazu Stellung.
Am 30. Mai 2018 endete die Begutachtungsfrist des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zur geplanten Urheberrechtsgesetz-Novelle 2018. Damit sollen die Inhalte des Vertrags von Marrakesch in Österreich umgesetzt werden.
„Der Vertrag von Marrakesch legt eine Reihe internationaler Regeln fest, um sicherzustellen, dass auf nationaler Ebene Einschränkungen oder Ausnahmen in Bezug auf das Urheberrecht zugunsten von blinden, sehbehinderten oder anderweitig lesebehinderten Personen (im Folgenden kurz: seh- oder lesebehinderte Personen) bestehen und der grenzüberschreitende Austausch von Kopien veröffentlichter Werke in einem barrierefreien Format, die unter Einschränkungen oder Ausnahmen in Bezug auf das Urheberrecht erstellt wurden, ermöglicht wird“, ist den Erläuterungen zur Novelle zu entnehmen.
Details der BIZEPS-Stellungnahme unter https://www.bizeps.or.at/stellungnahme-von-bizeps-zur-urheberrechtsgesetz-novelle-2018/