Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt schreibt gem. § 107 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002, folgende Stelle an der Universitätsbibliothek (Standort Wien, Schottenfeldgasse 29, 1070 Wien) aus:
Lehrling (w/m) Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent_in (mit der Option Matura)
Voraussichtlicher Beginn des Ausbildungsverhältnisses ist der 1. August 2017. Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt gem. § 56 Uni-KV € 535,90 brutto (14 x jährlich) und kann sich auf Basis der Vorschriften des BAG erhöhen.
Der Aufgabenbereich des Ausbildungsplatzes umfasst die in der Ausbildungsordnung für eine_n Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistenten/Informationsassistentin festgelegten Tätigkeitsbereiche gem. BGBL. II Nr. 451/2004. Diese beinhalten Verwaltungs- und Organisationsaufgaben, das Erlernen der Medienbearbeitung, das Unterstützen der Publikumsservices sowie die Mithilfe bei der Bestandspflege.
Einzelne Ausbildungsmodule sind aufgrund der gegebenen technischen und personellen Infrastruktur an weiteren Ausbildungsbibliotheken in Wien sowie an der Hauptbibliothek in Klagenfurt zu absolvieren.
Voraussetzung für die Einstellung ist der Nachweis eines positiven Pflichtschulabschlusses (Zeugnis).
Erwünscht sind:
- Gute Deutsch-, Mathematik- und Englischnoten im Abschlusszeugnis
- Gute EDV- und Internetkenntnisse (Office-Anwendungen, Social Media)
- Freude am Umgang mit Menschen und Büchern
- Ausgeprägter Ordnungssinn, Genauigkeit
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Gute Umgangsformen
- Nachweisliche Absolvierung eines Praktikums an einer Bibliothek
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Allgemeine Informationen finden BewerberInnen unter www.aau.at/jobs/information.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum 8. März 2017 unter der
Kennung 797/16 an die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Dekanatekanzlei/Recruiting, ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.aau.at/obf zu richten.
Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.