Stellenausschreibung UB der Akademie der bildenden Künste Wien: Mitarbeiter_in der Bibliothek

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung

Mitarbeiter_in der Bibliothek 

im vollen Beschäftigungsausmaß zum ehestmöglichen Zeitpunkt.

Aufgabenbereiche

  • Mitarbeit im Bereich „Benützung & Information“ (Benützer_innenbetreuung und -verwaltung, Ausheben und Rückstellen von Medien, Durchführung einfacher Recherchen und Schulungen etc.)
  • Mitarbeit im Bereich „Fernleihe & Dokumentlieferung“
  • allgemeine organisatorische und administrative Tätigkeiten (z.B. Durchführung von hausinternen Transporten, Bearbeitung der Post etc.)

Anstellungsvoraussetzungen 

  • abgeschlossene Lehre zur_zum Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent_in bzw. bibliothekarische Ausbildung für Tätigkeitsbereiche der mittleren Qualifikation
  • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse
  • Körperliche Belastbarkeit, v.a. Schwindelfreiheit
  • Fähigkeit zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten
  • Genauigkeit, Sorgfalt und Verlässlichkeit
  • Teamfähigkeit sowie serviceorientiertes und kund_innenfreundliches Auftreten
  • gute IT-Anwender_innenkenntnisse (v.a. MS Office)

Gewünschte Qualifikation 

  • Bereitschaft zur einschlägigen Aus- und Weiterbildung
  • Gender- und diskriminierungskritische Kompetenz

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe IIb beträgt derzeit Euro 2.252,8.

Interessent_innen bewerben sich bitte bis 10.08.2023 unter: www.akbild.ac.at/jobs 

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen. Bewerber_innen können sich im Vorfeld an die Personalabteilung oder die Behindertenvertrauenspersonen der Akademie wenden. Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

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