Leitung der Abteilung IV/8 (Fachinformation und Dokumentation) im Bundeskanzleramt
Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl.Nr.85, wird die Leitung der Abteilung IV/8 (Fachinformation und Dokumentation) des Bundeskanzleramtes ausgeschrieben.
Grunddaten
- Wertigkeit/Einstufung: A1/5 bzw v1/4
- Dienststelle: Bundeskanzleramt
- Dienstort: Wien
- Befristung: Unbefristet
- Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
- Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
- Ende der Bewerbungsfrist: 12.07.2021
- Monatsentgelt/bezug mindestens: A1/5 € 3.444,80 brutto bzw. v1/4 € 4.508,30 brutto
- Referenzcode: BKA-21-0095
Aufgaben und Tätigkeiten
Der Aufgabenbereich der ausgeschriebenen Funktion umfasst:
- Administrative Bibliothek des Bundes;
- Cluster-Amtsbibliothek für das BKA, BMKÖS, BMBWF, BMI, ÖStA und Bundesdenkmalamt;
- Zentrale Behördenbibliothek der Bundes-, Landes- und Gemeindedienststellen;
- Öffentliche Verwaltungsbibliothek;
- Österreichische OECD-Depositarbibliothek;
- Informations-, Dokumentations- und Servicedienst für in- und ausländische Fachliteratur, österreichische amtliche Publikationen.
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Betrauung mit der Funktion sind:
- die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt;
- die Erfüllung der allgemeinen Ernennungserfordernisse im Sinne des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333, bzw. der Aufnahmekriterien des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl.Nr. 86;
- der erfolgreiche Abschluss eines einschlägigen Universitäts- oder Hochschulstudiums, vorzugsweise der Geisteswissenschaften.
Anforderungen
- Ausgezeichnete Kenntnisse der mit dem Aufgabenbereich der Abteilung in Verbindung stehenden Vorschriften; fundierte Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung sowie umfassende Kenntnisse der österreichischen Behördenorganisation; gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse (v.a. der Haushaltsverrechnung und Budgetierung) (Gewichtung 30%)
- Entsprechende bibliotheks- bzw. informationswissenschaftliche Kenntnisse, die durch Praxis und breite Erfahrung erworben wurden; gute Kenntnisse sowie praktische Erfahrung im Bereich des Projektmanagements und der Projektkoordination; Fähigkeit zur Entwicklung und Umsetzung von Strategien in den mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Aufgabengebieten (Gewichtung 30%)
- Ausgeprägte Eignung und Erfahrung in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; ausgeprägte organisatorische Fähigkeiten sowie Koordinationsfähigkeit; repräsentatives Auftreten; Überzeugungskraft und Verhandlungsgeschick; Teamfähigkeit; gute Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit; Fähigkeit zur Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; Entscheidungsfreudigkeit; Innovationsfreude (Gewichtung 30%)
- Kenntnisse der englischen Sprache sowie EDV-Kenntnisse (Gewichtung 10%)
- Die Gewichtung der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten wird bei der Beurteilung der Eignung berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem außerhalb des Bundeskanzleramtes liegenden Tätigkeitsbereich erwünscht sind.
Der Monatsbezug (A1/5) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens € 3.444,80 brutto / € 4.508,30 brutto (jeweils erste Gehalts-/Entlohnungsstufe). Er/es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt gemäß § 5 Abs.2b Ausschreibungsgesetz 1989 nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf an das
Präsidium des Bundeskanzleramtes, 1010 Wien, Ballhausplatz 2,
e-mail: teamassistenz@bka.gv.at
zu richten und gelten als fristgerecht, wenn sie bis 12. Juli 2021 einlangen.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerber_innen in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Quelle: https://bund.jobboerse.gv.at/sap/bc/jobs/#/details/0050568143B61EDBB2A4A0CAB272E387