Das Urheberrecht hat bisher kaum Antworten auf das Web 2.0 gefunden.
Selbstverständlich ist es in Ordnung, dass die aktuelle Urheberrechtsnovelle die Festplattenvergütung beinhaltet. Und zwar zur Abwechslung aus der Sicht von Nutzerinnen und Nutzern, denn erlaubte Privatnutzungen sind aus dem Alltagsgebrauch nicht mehr wegzudenken: Schon damals in den Achtzigern konnte man …
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