Brüssel, 8. Mai 2012 – Die Europäische Kommission hat eine spanische Regelung zur Förderung des Verlegens kulturell wertvoller Bücher in Spanien aus öffentlichen Mitteln im Umfang von bis zu 10,95 Mio. EUR über die kommenden drei Jahre nach den EU‑Beihilfevorschriften genehmigt. Wie die Kommission feststellte, verfolgt die Regelung mit der Verbreitung des kulturellen Erbes ein Ziel von gemeinsamem Interesse, ist entsprechend konzipiert und begrenzt etwaige Wettbewerbsverfälschungen auf ein Minimum.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Bücher sind nicht nur für die geistige Entfaltung des Einzelnen wesentlich, sondern tragen auch zu einer demokratischen, reifen Gesellschaft mit starkem Zusammenhalt bei. Daher begrüße ich es besonders, ein Vorhaben Spaniens genehmigen zu können, das das bibliographische Erbe fördert, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unangemessen zu verfälschen.“
Im Rahmen der Regelung können Bücher gefördert werden, die nie zuvor verlegt wurden (Erstausgaben), schon vor mehr als 15 Jahren in der betreffenden Sprachfassung herausgegeben wurden oder deren Veröffentlichung ein neues Element von besonderer kultureller Bedeutung umfasst. Ob ein vorgeschlagenes Werk kulturell bedeutsam ist und zu seiner Herausgabe öffentliche Mittel erforderlich sind, wird von einem aus Sachverständigen gebildeten Bewertungsausschuss beurteilt. Sowohl Druck- als auch elektronische Veröffentlichungen kommen in Frage. Die Beihilfe wird auf der Grundlage eines öffentlichen Auswahlverfahrens gewährt, damit die Mittelvergabe nach der kulturellen Bedeutung der eingereichten Vorschläge erfolgt.
Quelle. http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/12/455&format=HTML&aged=0&language=DE
via http://log.netbib.de/archives/2012/05/14/brussel-segnet-buchforderung-in-spanien-ab/