„In der Publikation werden die Mondlandung und der Atombombenabwurf auf Hiroshima bestritten: Grund genug für die Stadtbücherei Münster, dieses und weitere Bücher mit Einordnungen zu versehen. Ein Gericht urteilte nun: zu Recht.“
Verwaltungsgericht Münster Beschl. v. 11.04.2025, Az. 1 L 59/25.
- Siehe weiter https://www.spiegel.de/kultur/literatur/bibliothek-darf-buecher-mit-warnhinweis-versehen-a-c78ce3fc-1c13-4c96-993d-4ecad10c03a7
- Siehe auch https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1l5925-vg-muenster-eilantrag-gegen-stadtbuecherei-erfolglos
- Siehe https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-muenster-1l5925-einordnung-hinweis-buch-gerechtfertigt-stadtbuecherei