Spiegel: Bibliothek darf Bücher mit Warnhinweis versehen

„In der Publikation werden die Mondlandung und der Atombombenabwurf auf Hiroshima bestritten: Grund genug für die Stadtbücherei Münster, dieses und weitere Bücher mit Einordnungen zu versehen. Ein Gericht urteilte nun: zu Recht.“

Verwaltungsgericht Münster Beschl. v. 11.04.2025, Az. 1 L 59/25.

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