Monopolkommission empfiehlt Abschaffung der gesetzlich vorgeschriebenen Buchpreisbindung.
Die Monopolkommission hat heute ihr 80. Sondergutachten mit dem Titel „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“ vorgelegt. Anlass dieses aus eigenem Ermessen erstellten Sondergutachtens ist ein im Jahr 2016 ergangenes Urteil, in dem der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit festgestellt hat. Zumindest in dem Umfang, in dem die Buchpreisbindung sich auf den grenzüberschreitenden Buchhandel auswirken kann, ist nicht auszuschließen – und in Hinblick auf E-Books sogar wahrscheinlich –, dass der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren auch die Buchpreisbindung für mit dem EU-Recht unvereinbar erklären wird.
In dem Sondergutachten würdigt die Monopolkommission die Buchpreisbindung aus ökonomischer und rechtlicher Sicht. Sie arbeitet heraus, dass die Buchpreisbindung einen schwerwiegenden Markteingriff darstellt, dem mit dem Kulturgut Buch ein nicht klar definiertes kulturelles Schutzziel gegenübersteht und dessen Auswirkungen ambivalent bzw. unklar sind. Im Ergebnis spricht die Monopolkommission sich deshalb für eine Abschaffung der Buchpreisbindung aus.
Hier finden Sie:
- die Pressemitteilung in deutscher, englischer und französischer Sprache
- das Sondergutachten im Volltext
- die Kurzfassung
Quelle: http://www.monopolkommission.de/index.php/de/gutachten/sondergutachten/sondergutachten-80