Resolution der Deutschen UNESCO-Kommission zur Bewahrung, Nutzung und Förderung der Gemeingüter (April 2011)

Die wichtigsten Punkte daraus:

III. Anknüpfend an das Mandat der UNESCO für Kommunikation und Information und unter Anerkennung der geltenden Gesetze setzt sich die Deutsche UNESCO-Kommission unter anderem einfür

  • den freien, für die Nutzer im Regelfall kostenlosen Zugang zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen;
  • die Digitalisierung unseres gemeinsamen kulturellen Erbes und den freien Zugriff auf dieses;
  • die Förderung freier Lizenzierungsformen, etwa die „Creative Commons“ Lizenzen. Die öffentliche Hand, einschließlich der öffentlich-rechtlichen Medien und der UNESCO, sollte diesbezüglich vorbildlich handeln.

Unterstreichungen von Red.!

Die gesamte Resolution unter: http://www.unesco.de/res_4_2011.html

Hinweis:

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