„Rechtsblatt“ des Wirtschaftsblatts nun auch in der RDB

Beiträge des RechtsBlatts sind ab sofort auch über die RDB von Manz abrufbar.

Das RechtsBlatt ist ab sofort in der führenden Rechtsdatenbank Österreichs, der RDB des Manz-Verlags, vertreten. In der RDB finden sich RechtsBlatt-Beiträge unter der Fundstellen-Kennung „RechtsBlatt“, der das Erscheinungsjahr, die Kalenderwoche der Erscheinung und die Beitragsnummern folgen. Falls Beiträge online auf rechtsblatt.at in einer längeren Version erscheinen, werden diese längeren Versionen in die RDB eingespeist. Für Zitierungen der Fachartikel sind auch die RechtsBlatt-Lesern gewohnten Zitiervorschläge (siehe zum Beispiel Bericht rechts) nach wie vor – parallel zur Zitierweise der RDB – gültig. In der RDB sind bereits bzw. sind in Kürze alle seit Februar erschienenen Beiträge abrufbar.  Mit Anfang Februar hat das WirtschaftsBlatt seine Rechtsberichterstattung auf neue Beine gestellt – das aus der Taufe gehobene RechtsBlatt versteht sich als ­zitierfähige wissenschaftliche Fachpublikation am Puls aktueller wirtschaftsrechtlicher Fragen mit starkem ­Bezug zur ökonomischen Praxis und den juristischen Diskussionen unserer Zeit.

Quelle: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/recht_steuern/1473254/RechtsBlatt-nun-auch-in-der-RDB-von-Manz

Die Rechtsdatenbank RDB integriert auch die rechtlich relevanten Beilagen und Teile der österreichischen Zeitungen:

Neben dem „Rechtspanorama“ der „Die Presse“ [Inhalte ab 2002] und dem „Wirtschaft & Recht„-Teil von „Der Standard“ [Inhalte ab 2008] findet sich nun auch das „Rechtsblatt“ des „Wirtschaftsblatts“ [Inhalte ab Februar 2013] in der Datenbank.

Es fehlt nun eigentlich nur „Der Staatsbürger“, eine Beilage, die es ab 1950 halbmonatlich zu den Salzburger Nachrichten gab und durchaus auch zitiert wird.

Inhalte der RDB: http://www.rdb.at/produkte/manz-online/rechtsdatenbank/rdb_dokumentationsstatus

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