Reaktionen auf die EuGH-Entscheidung zum Verleih von E-Books

heise: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass elektronische Bücher unter die EU-Richtlinie zum Verleihrecht fallen und so gegen eine Vergütung von öffentlichen Bibliotheken zeitlich begrenzt verfügbar gemacht werden dürfen.

dbv: Der dbv begrüßt die EuGH-Entscheidung: Bibliotheken dürfen rechtmäßig heruntergeladene E-Books wie gedruckte Bücher verleihen

Börsenverein: EuGH-Urteil zum Verleih von E-Books: „Falscher Schritt für die Weiterentwicklung des E-Book-Marktes“

LTO: EuGH zum Verleih von E-BooksDigital oder analog? Egal!

Technisch könnte eine Bibliothek ein E-Book mehrfach verleihen. Rechtlich erkennt der EuGH aber keinen Grund, zwischen digitalem und gedrucktem Lesestoff zu unterscheiden. Warum sich Büchereien freuen dürfen, erklärt André Niedostadek.

iRightsinfo: EuGH stärkt E-Book-Verleih durch Bibliotheken

EuGH stärkt E-Book-Verleih durch Bibliotheken

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