heise: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass elektronische Bücher unter die EU-Richtlinie zum Verleihrecht fallen und so gegen eine Vergütung von öffentlichen Bibliotheken zeitlich begrenzt verfügbar gemacht werden dürfen.
dbv: Der dbv begrüßt die EuGH-Entscheidung: Bibliotheken dürfen rechtmäßig heruntergeladene E-Books wie gedruckte Bücher verleihen
Börsenverein: EuGH-Urteil zum Verleih von E-Books: „Falscher Schritt für die Weiterentwicklung des E-Book-Marktes“
LTO: EuGH zum Verleih von E-BooksDigital oder analog? Egal!
Technisch könnte eine Bibliothek ein E-Book mehrfach verleihen. Rechtlich erkennt der EuGH aber keinen Grund, zwischen digitalem und gedrucktem Lesestoff zu unterscheiden. Warum sich Büchereien freuen dürfen, erklärt André Niedostadek.
iRightsinfo: EuGH stärkt E-Book-Verleih durch Bibliotheken
Weitere Meldungen: