Pflichtexemplarrechtänderung betr. Websites kundgemacht

Am 23.2.2009 wurde die Mediengesetznovelle im RIS kundgemacht (BGBl. I Nr. 8/2009). Diese Novelle regelt das Pflichtexemplarrecht „periodischer elektronischer Medien“, also vor allem von Websites/Online-Medien. Die neuen Regelungen treten mit 1. März 2009 in Kraft.

Zum Gesetzgebungsverlauf siehe:
http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00020/pmh.shtml

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