LPA – Südtirols Bibliotheken, Archive und Museen haben eines gemeinsam: Mit ihren Beständen bilden sie ein kulturelles Gedächtnis. Die Landesbibliothek „Dr. Friedrich Teßmann“ und die italienische Landesbibliothek „Claudia Augusta“ können diese Aufgabe nun noch besser wahrnehmen, nachdem ihnen die Landesregierung das Pflichtexemplarrecht übertragen hat.
Wer schon einmal ein Buch aus dem 17. oder 18. Jahrhundert in der Hand hatte, dem wird vielleicht aufgefallen sein, dass solche Werke meist eine Druckgenehmigung enthalten. Seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert war es nämlich üblich, dass der Verleger oder der Drucker eines Werkes vor dem Druck bei seiner Obrigkeit um die Druckerlaubnis ansuchte und zu diesem Zweck ein Exemplar zur Genehmigung einreichte.
Diese Zeiten sind vorbei, doch haben manche Gewohnheiten den Lauf der Zeit, die technischen Neuerungen und den Wechsel von Gepflogenheiten überdauert. So ist aus dem Druckprivileg und der damit verbundenen Möglichkeit zur Zensur das sogenannte Pflichtexemplarrecht entstanden. Es schreibt vor, dass mehrere Exemplare eines Werkes an genau festgelegten Stellen abzugeben sind. Doch hat diese Vorschrift heute einen anderen Zweck, sie dient der Sicherung des gedruckten und digitalen kulturellen Erbes.
In den vergangenen Jahren hat sich das Pflichtexemplarrecht auf gesamtstaatlicher Ebene geändert. Südtirols Landesregierung konnte somit die Bibliotheken bestimmen, für die das Pflichtexemplarrecht gilt. Es sind die beiden Landesbibliotheken „Dr. Friedrich Teßmann“ und „Claudia Augusta“, die mit dem Aufbau eines regionalen Archivs aller Druckerzeugnisse der Provinz betraut wurden und an die jeweils zwei Exemplare jeder Publikation abzuliefern sind.
„Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass auch die folgenden Generationen die Ideen und Gedanken ihrer Vorfahren nachlesen und sich mit ihnen auseinandersetzen können“, sagt Kulturlandesrätin Sabina Kasslatter Mur.
Weitere Informationen sind über die Webseiten der beiden Bibliotheken (www.tessmann.it; www.bpi.claudiaugusta.it) oder direkt bei der „Teßmann“ und der „Claudia Augusta“ zu erhalten.
Quelle: http://www.provinz.bz.it/lpa/285.asp?redas=yes&aktuelles_action=4&aktuelles_article_id=321644
Hinweis bei: http://log.netbib.de/archives/2010/02/12/pflichtexemplarrecht-in-sudtirol/