Das „Recht auf Vergessenwerden“ bedeutet, dass persönliche Daten auf Wunsch EU-weit aus Suchmaschinen gelöscht werden müssen. Dieses Recht gilt seit Mai 2014, ist im Einzelfall aber gegen öffentliches Interesse abzuwägen. In Österreich etwa erfüllt Google nur jede zweite Löschanfrage. …
Siehe dazu http://help.orf.at/stories/1764054/