orf.at zu „Happy Birthday“

„Kein gültiges Verwertungsrecht“

Im „Happy Birthday“-Streit über das öffentliche Singen des weltbekannten Geburtstagsliedes hat der US-Musikverlag Warner/Chappell eine Niederlage erlitten. Ein Bundesrichter in Los Angeles urteilte am Dienstag (Ortszeit), dass das Lied der Allgemeinheit gehört und seit jeher gehört hat: Warner/Chappell habe das Verwertungsrecht auf das Lied zu Unrecht behauptet, hieß es in dem Urteil. …

Siehe http://orf.at/stories/2300403/2300407/

 

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