„Kein gültiges Verwertungsrecht“
Im „Happy Birthday“-Streit über das öffentliche Singen des weltbekannten Geburtstagsliedes hat der US-Musikverlag Warner/Chappell eine Niederlage erlitten. Ein Bundesrichter in Los Angeles urteilte am Dienstag (Ortszeit), dass das Lied der Allgemeinheit gehört und seit jeher gehört hat: Warner/Chappell habe das Verwertungsrecht auf das Lied zu Unrecht behauptet, hieß es in dem Urteil. …
Siehe http://orf.at/stories/2300403/2300407/