Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (Hrsg.), Universitätsbericht 2014, Wien 2014
Im Universitätsbericht 2014 des bmwfw finden sich die folgenden Ausführungen zu „open access“ an den österreichischen Universitäten:
Einleitung (S. 22)
[…]
Zugänglichkeit von Forschungsleistungen – Open Access an Universitäten
Unter „Open Access“ wird verstanden, dass wissenschaftliche Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein soll. Dieser Anspruch wird von vielen Forschungseinrichtungen und auch von der Europäischen Kommission erhoben. Für die Implementierung und Weiterentwicklung von Open Access und die Festlegung gemeinsamer Vorgehensweisen verfügt Österreich über eine Reihe von Netzwerken, insbesondere das Open Access Network Austria (OANA), das auf Initiative des FWF gegründet wurde und von jeder wissenschaftlichen Institution in Österreich beschickt wird. 12 Universitäten betreiben einen eigenen Hochschulschriftenserver, auf dem Diplom- und Masterarbeiten zugänglich gemacht werden. Die Universität Wien, die Wirtschaftsuniversität Wien und der österreichische Bibliothekenverbund haben bereits Repositorien entwickelt. Die Leistungsvereinbarungen 2013–2015 thematisieren die Entwicklung einer institutionellen Vorgehensweise zum Umgang und zur Weiterentwicklung von Open Access. Im Rahmen der Kooperationsprojekte der Hochschulraum-Strukturmittel wurden auch Open Access-Projekte mit einer Anschubfinanzierung gefördert. […]
5. Forschung an Universitäten
[…]
5.5.3 Zugänglichkeit von Forschungsleistungen – Open Access an Universitäten (S. 145-148)
Im Zeitalter der elektronischen Medien, in dem die meisten wissenschaftlichen Publikationen primär elektronisch verfügbar sind, stellt sich die Frage nach der erweiterten bis schrankenlosen Zugänglichkeit von Forschungsergebnissen. Dieser Anspruch wird von einer wachsenden Anzahl von Forschungseinrichtungen erhoben, aber auch von der Europäischen Kommission [Vgl. http://ec.europa.eu/research/science-society/document_library/pdf_06/open-access-pilot_en.pdf http://ec.europa.eu/research/science-society/index. cfm?fuseaction=public.topic&id=1294&lang=1]. Jedes Mitgliedsland der EU und jede Forschungseinrichtung wird sich daher mit dem Thema der weitgehend barrierefreien elektronischen Veröffentlichung zu beschäftigen haben. Auch die nationalen Urheberrechte werden auf ihre Kompatibilität mit diesem Anspruch zu überprüfen sein. Der offene Zugang (Open Access) zu Forschungsergebnissen ist wohl die Grundlage für die radikalste Form der Offenlegung von Wissen im Bereich von Wissenschaft 2.0. In der sogenannten „Open-Science-Bewegung“ teilen Forscherinnen und Forscher ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse mit der Öffentlichkeit und mit anderen Forschenden – ausgehend von der Erkenntnis, dass beträchtliche öffentliche Mittel für Forschung ausgegeben werden, doch nur ein Bruchteil davon veröffentlicht wird und damit auch der Allgemeinheit zugänglich ist. Einen noch radikaleren Ansatz verfolgt die sogenannte „Open Notebook Science“: Dabei legen die Forschenden jeden Schritt eines aktuell in Arbeit befindlichen Projekts offen, und andere Forschende, aber auch die Öffentlichkeit können sie dabei begleiten und den jeweiligen Erkenntnisgewinn diskutieren. Die Kultur des „Teilens“ ist im Internet begründet und verwurzelt. Manche Expertinnen und Experten meinen, dass Innovation künftig nur mehr über diesen Zugang möglich sein wird.
Was ist Open Access?
Unter „Open Access“ wird verstanden, dass wissenschaftliche Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein soll, so dass Interessierte diese Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen, sie somit auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren abgesehen von denen, die mit dem Internetzugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Copyrights (Wiederabdruck, Verteilung etc.) sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird. [Vgl. Budapester Open Access-Initiative] Ein wesentlicher Aspekt von Open Access ist die Maximierung der Verbreitung wissenschaftlicher Information, wie in der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen [http://openaccess.mpg.de/Berliner-Erklaerung] gefordert. Diese wurde 2003 lanciert und seither von namhaften Forschungsorganisationen und Universitäten unterzeichnet, z.B. von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, vom österreichischen Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung FWF, von der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, der deutschen Hochschulrektorenkonferenz, der Max-Planck-Gesellschaft, vom CERN. Die Berliner Erklärung schafft einen Standard für Open Access, der insbesondere umfasst: die Vision einer frei zugänglichen Repräsentation des Wissens, die Mitwirkung jedes Urhebers bzw. jeder Urheberin als Voraussetzung, die Gewährung des unwiderruflichen freien Zugangsrechts durch die Urheberinnen und Urheber. Die teilnehmenden Institutionen sollen Forschende darin bestärken, ihre Arbeiten zugänglich zu machen, sollen neue Wege der Evaluierung der Arbeiten entwickeln und dafür eintreten, dass Open Access-Publikationen bei der Beurteilung wissenschaftlicher Leistungen anerkannt und Beiträge zur Entwicklung einer Open Access-Infrastruktur (Software, Metadaten etc.) entwickelt werden. In der Programmatik und Praxis von Open Access werden vor allem zwei Wege unterschieden:
- der goldene Weg der (Primär-)Publikation – der Artikel wird nur über diesen Weg publiziert, und damit haben alle Interessenten auf ihn Zugriff. Das bedeutet jedoch, dass nunmehr nicht der Leser bzw. die Leserin für die Bereitstellung bezahlt, sondern der Autor bzw. die Autorin;
- der grüne Weg der (Parallel-)Bereitstellung – der Artikel wird in einem Journal publiziert und parallel „open access“ gestellt.
Open Access in Österreich
Auch in Österreich gibt es Institutionen, wie etwa den FWF oder die Universität Wien, die nstätigkeit dar und sichern in unterschiedlich qualitätsvoller Weise auch das wissenschaftliche Peer Review. Nachdem das österreichische Urheberrecht kein sogenanntes „Zweitveröffentlichungsrecht“ kennt – also eine gesetzlich fixierte Embargofrist, nach deren Verstreichen ein Artikel „open access“ gestellt werden darf –, gibt es dazu divergierende Regelungen. Da das Thema Open Access auch primär ein Thema der Speicherung und elektronischen Verortung innerhalb der Universitäten ist, ist es in einem hohen Ausmaß mit den Bibliotheken verbunden, die auch den Einkauf aller Monografien sowie der e-journals durchführen.
Die österreichischen Netzwerke
Österreich verfügt über eine Reihe von Netzwerken, die bei der Implementierung und Weiterentwicklung von Open Access, aber auch bei der Festlegung gemeinsamer Strategien und Vorgehensweisen von großer Bedeutung sind:
- die Universitätenkonferenz als Netzwerk der Universitäten;
- das Universitätsbibliothekenforum als Netzwerk aller wissenschaftlichen Bibliotheken (inkl. Nationalbibliothek);
- die österreichische Bibliothekenverbund und Service Ges. m.b.H. (OBVSG) als elektronisches Netzwerk aller wissenschaftlichen Bibliotheken;
- die Kooperation E-Medien als Zusammenschluss einiger Universitäten zum konsortialen Ankauf von E-journals;
- das Open Access Network Austria (OANA), das auf Initiative des FWF gegründet und von jeder wissenschaftlichen Institution in Österreich beschickt wurde.
Mit der Verabschiedung von HORIZON 2020, das die Open Access-Veröffentlichung aller seitens des Forschungsprogramms finanzierten Arbeiten zwingend vorschreibt, hat das Thema auch in Österreich an Dynamik gewonnen. Mittlerweile wurde die Berliner Erklärung von sieben österreichischen Institutionen unterzeichnet (FWF, Universitätenkonferenz, Universitäten Wien, Graz, Salzburg, Innsbruck, IASA).
Hochschulschriftenserver und Repositorien
12 von 21 Universitäten betreiben einen eigenen Hochschulschriftenserver, auf dem Diplom- und Masterarbeiten zugänglich gemacht werden. Um die Kriterien für ein „Repositorium“ zu erfüllen, muss ein Hochschulschriftenserver Hochschulschriften im Volltext zugänglich machen, eine zeitlich stabile und zitierfähige URL bieten und geeignete Schnittstellen zur Weitergabe von Metadaten zur Verfügung stellen. Außerdem sollte der Server direkt durchsuchbar sein. Die Universität Wien (PHAIDRA) und die Wirtschaftsuniversität Wien (ePubWU) haben bereits Repositorien entwickelt. Die OBVSG.m.b.H. hat mit Visual Library ebenfalls ein institutionenübergreifendes Repositorium entwickelt, dem die Universität Graz beigetreten ist. Die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz sowie die Universität für Angewandte Kunst Wien veröffentlichen ihre Publikationen ebenfalls in PHAIDRA.
Open Access in den Leistungsvereinbarungen
Das Thema Open Access wurde in den Leistungsvereinbarungen aller Universitäten – abhängig von der universitätsspezifischen Ausgangssituation in unterschiedlichem Konkretisierungsgrad – verankert. Alle Vereinbarungen thematisieren die Entwicklung einer institutionellen Vorgehensweise zum Umgang und zur Weiterentwicklung von Open Access (Open Access Policy). Im Rahmen dieser Policies sollte festgelegt werden, wie Forschungsarbeiten veröffentlicht werden (Open Access zwingend oder fakultativ) bzw. wo diese Arbeiten abzulegen sind. Institutionelle Policies wurden bereits von den Universitäten Wien, Graz und Salzburg sowie der Veterinärmedizinischen Universität Wien verabschiedet [Außerdem von FWF und Universitätenkonferenz]. In einigen Leistungsvereinbarungen gibt es auch konkrete Vorhaben zur Entwicklung von Hochschulschriftenservern bzw. Repositorien (z.B. Universitäten Linz, Salzburg, Graz) oder zur kooperativen Nutzung von Einrichtungen (z.B. Montanuniversität Leoben, Kunstuniversitäten Graz und Linz, Universität Klagenfurt).
Open Access Network Austria (OANA)
Das Netzwerk OANA stimmt Open Access-Aktivitäten der österreichischen Forschungsstätten ab und gibt Empfehlungen. Darüber hinaus versucht es, sich gegenüber Informationsanbietern zu positionieren und Ansprechpartner für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu sein. Alle Universitäten, die ÖNB, die ÖAW, alle Forschungsinstitutionen und Förderinstitutionen sind in OANA vertreten. Damit ist OANA ein österreichweit repräsentatives Netzwerk. Zur Weiterentwicklung von Open Access wurden fünf Arbeitsgruppen zu den Themen „Open Access Policy der Institutionen“, Finanzierung von Open Access, rechtliche und politische Rahmenbedingungen, Publikationsmodelle und Einbindung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gebildet. Erste Ergebnisse sind Ende 2014 zu erwarten.
SCOAP3
SCOAP3 (Sponsoring Consortium for Open Access Publishing in Particle Physics) ist eine einzigartige Initiative im Bereich der Physik. Auf Initiative des CERN wurden einzelne einschlä- gige Zeitschriften aus den Zeitschriftenbündeln der großen Verlage herausgekauft und werden in einem eigenen Repositorium „open access“ gestellt. In Österreich ist die Ansprechinstitution die OBVSG. Diese Stelle verwaltet das österreichische Netzwerk, das aus dem FWF und etlichen Universitätsbibliotheken besteht.
Geförderte Projekte
Im Zuge der Ausschreibung von Anschubfinanzierungen für Kooperationen im Rahmen der Hochschulraum-Strukturmittel (vgl. Abschnitt 2.1.3) wurde das Projekt „E-Infrastructure“ mit insgesamt 1,4 Millionen Euro (Gesamtsumme der Ausgaben 4,2 Millionen Euro) gefördert. Ziel des Projektes ist der koordinierte Aufbau eines österreichischen Netzwerkes zur Einrichtung und Weiterentwicklung einer gemeinsamen E-Infrastruktur durch Bündelung von Ressourcen und vorhandenem Wissen. Ein wichtiger Teil einer E-Infrastruktur sind Publikations- und Datenrepositorien. Die geplante Repositorienlandschaft soll aus verteilten, einzelnen Instanzen von gleichberechtigten Partnern bestehen. Dabei wird es für Institutionen, die noch nicht über solche Repositorien verfügen, auch möglich sein, bereits bestehende technische Lösungen zu nutzen. 20 Universitäten, die Österreichische Nationalbibliothek, die OBVSG, das IST Austria, die Österreichische Akademie der Wissenschaften und die Arbeiterkammer Wien sind in das Projekt eingebunden.
Weiters wurde das Kooperationsprojekt „Repositorium Steirisches Wissenschaftserbe“ mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Beteiligte Institutionen sind die Universität Graz als federführende Einrichtung, die Kunstuniversität Graz, die Stadt Graz, die steirische Landesregierung und das Universalmuseum Joanneum.