Neuerungen beim „Fundstellennachweis der österreichischen Bundesgesetzgebung 1918–2012“ – Materialien nun ab 1959 digitalisiert und verlinkt

Der „Fundstellennachweis der österreichischen Bundesgesetzgebung 1918–2012“, ein großartiges und unentbehrliches Hilfsmittel bei der Eruierung der Materialien der Bundesgesetzgebung, ist schon länger über das österreichische Rechtsinformationssystem (RIS) zugänglich und nun in einer überarbeiteten Version (Stand: 21.11.2013) online gegangen.

Dieser Fundstellennachweis listet zu den von den Gesetzgebungsorganen beschlossenen und im österreichischen Staats- bzw. Bundesgesetzblatt kundgemachten Rechtsakten (Gesetzen und parlamentarisch genehmigten Staatsverträgen) chronologisch die zugehörigen parlamentarischen Materialien auf.

Die Materialienfundstellen sind nun ab der IX. Gesetzgebungsperiode (ab Juli 1959) nachgetragen worden. Das bedeutet, dass nun für die Jahre 1959 bis 2012 die digitalisierten Bestände, die auf der Website des Parlaments vorhanden sind, verlinkt worden sind. Die Parlamentsdirektion wird (so ist stark zu hoffen) weiter zurück digitalisieren. Das BKA wird weiter verlinken und den Fundstellennachweis pflegen.

Weiters wurde das bisherige Dokument des Fundstellennachweises nunmehr dreitgeteilt. Der Umfang des PDF war schon so groß geworden, dass es nun in drei miteinander verlinkte PDF-Dokumente aufgeteilt wurde. An der RIS-Oberfläche merkt man davon nichts. Diese bleibt gleichartig aufgebaut. Klickt man auf den „Bundesrecht“-Reiter, erscheint im rechten Spalte unter „Webseiten“ weiterhin ein Link zum „Fundstellennachweis zu den Materialien“. Dieser Link führt nun zum ersten Teil des Fundstellennachweises. Darin ist nun gleich am Anfang ein Link auf Teil 2 und Teil 3 gegeben, sodass man als Benützer vom RIS aus immer über Teil 1 zu den anderen Teilen gelangt. Diese Neuerung mag zwar einen zusätzlichen Klick erfordern, bietet aber jedenfalls eine deutlich spürbare Beschleunigung beim Download des Fundstellennachweises und bei der Navigation im PDF-Dokument.

Trotzdem seien hier gleich einmal die drei Teile extra angeführt:

  1. Fundstellennachweis der österreichischen Bundesgesetzgebung 1918–2012. Teil 1: Einleitung und 1918–1938 (Stand: 21.11.2013)
    Online: http://www.ris.bka.gv.at/RisInfo/Fundstellennachweis.pdf
  2. Fundstellennachweis der österreichischen Bundesgesetzgebung 1918–2012. Teil 2: 1945–1975 (Stand: 21.11.2013)
    Online: http://www.ris.bka.gv.at/RisInfo/Fundstellennachweis2.pdf
  3. Fundstellennachweis der österreichischen Bundesgesetzgebung 1918–2012. Teil 3: 1976–2012 (Stand: 21.11.2013)
    Online: http://www.ris.bka.gv.at/RisInfo/Fundstellennachweis3.pdf

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