Mediengesetznovelle (mit Ausweitung des Pflichtexemplarrechts) passiert Verfassungsausschuss des Nationalrates

Am 14. Jänner hat die geplante Mediengesetznovelle den Verfassungsausschuss des Nationalrates passiert. Sie wurde einstimmig angenommen.

Aus der Parlamentskorrespondenz/02/14.01.2009/Nr. 8:

Mediengesetz-Novelle sieht Ablieferungspflicht für Online-Medien vor

Einstimmig billigte der Verfassungsausschuss eine Novelle zum Mediengesetz, mit der die bestehende Anbietungs- und Ablieferungspflicht für gedruckte Publikationen an öffentliche Bibliotheken in adaptierter Form auf Online-Medien ausgedehnt wird.

Der Gesetzesänderung zufolge wird die Österreichische Nationalbibliothek ermächtigt, österreichische Internet-Seiten bzw. Internet-Seiten mit Österreich-Bezug und „periodische“ Online-Medien zu sammeln. Ist eine selbständige Erfassung, etwa durch Passwortschutz, nicht möglich, müssen die Inhalte auf Anforderung vom Medieninhaber zur Verfügung gestellt werden, vorausgesetzt dass an den Inhalten, wie es in den Erläuterungen heißt, „bibliothekarisches Bewahrungsinteresse“ besteht.

Die Rechte der Medieninhaber sollen durch genaue Regelungen über die Benutzung der abgelieferten Medien durch die BibliotheksbenutzerInnen geschützt werden. So sollen etwa Sperrfristen verhindern, dass im Internet kostenpflichtige Medienangebote in einer Bibliothek gratis genutzt werden können. Zudem ist, um eine übermäßige Kostenbelastung der Medieninhaber durch die Ablieferungspflicht zu vermeiden, eine Kostendeckelung von 250 € vorgesehen, etwaige Mehrkosten müssen von der Nationalbibliothek selbst getragen werden.
Begründet wird die Regierungsvorlage damit, dass immer mehr sammelwürdige Publikationen nur noch online verlegt werden und dadurch zunehmend die Gefahr von Sammellücken bei den Bibliotheken entsteht. Zudem bestärkt die besondere Flüchtigkeit von Online-Medien nach Ansicht der Regierung die Notwendigkeit ihrer Sammlung und Bewahrung. Die Österreichische Nationalbibliothek geht von ca. 1.500 Aufforderungen zur Ablieferung in einem Fünfjahreszeitraum aus.

Die einzelnen Fraktionen äußerten sich grundsätzlich positiv zur Gesetzesnovelle, BZÖ-Abgeordneter Ewald Stadler beklagte allerdings, dass diese nicht zum Anlass genommen worden sei, den Grundrechtsschutz im Mediengesetz generell zu verbessern, etwa was gerichtlich bewirkte Berichtigungen betrifft. Einen von ihm eingebrachten Abänderungsantrag zog er allerdings wieder zurück, nachdem ÖVP-Abgeordneter Wilhelm Molterer und SPÖ-Abgeordneter Josef Cap die Bereitschaft signalisiert hatten, über die von Stadler beantragten Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt zu sprechen. Die einzelnen Punkte sollen Molterer zufolge gemeinsam mit den JustizsprecherInnen diskutiert werden. Zur vorliegenden Gesetzesnovelle merkte Molterer an, die Frage der Ablieferungspflicht für Online-Medien sei lange zwischen der Nationalbibliothek und den Betroffenen diskutiert worden.
Seitens der FPÖ hob Abgeordneter Peter Fichtenbauer hervor, dass auch seine Fraktion Änderungswünsche im Bereich des Medienrechts habe, vor allem was die Verfahren betreffe.

http://www.parlament.gv.at/PG/PR/JAHR_2009/PK0008/PK0008.shtml

http://journal.juridicum.at/?c=142&a=1979

Überblick über das parlamentarische Verfahren:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert