Literar Mechana: Überarbeitetes Google Settlement klammert österreichische Autoren und Verlage vielfach aus

Die Literar Mechana hat gerade eine neue Information zum Google Settlement und Österreich verfasst:

Wien, 19.11.2009 – Im Verfahren zur Google-Buchsuche in den USA haben die Parteien dem Gericht in New York am 13. November 2009 einen veränderten Vergleichsvorschlag vorgelegt. Sie reagierten damit auf die teils heftige Kritik, die im Vorfeld gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag geltend gemacht worden war. Im neuen Vergleichsvorschlag machte Google zahlreiche Zugeständnisse, die allerdings nicht weit genug gehen. Nach wie vor ist eine Monopolisierung im wachsenden Online-Büchermarkt zu befürchten.

Der Vergleich soll nunmehr nur noch auf Bücher Anwendung finden, die bis zum 5. Jänner 2009 beim US-Copyright Office registriert oder in Kanada, Großbritannien oder Australien erschienen sind. Die geschützten Werke von österreichischen
Autoren und Verlagen dürften damit in vielen Fällen nicht mehr unter das Settlement fallen.

„Die Literar-Mechana wird die Auswirkungen des geänderten Vergleichsvorschlages genau prüfen. Dabei geht es insbesondere darum festzustellen, in welchem Umfang Bücher österreichischer Autoren und Verlage weiterhin von dem Settlement erfasst werden, weil sie im US-Copyright Office registriert sind oder aufgrund des Erscheinungsortes unter das Settlement fallen. Anschließend wird zu entscheiden sein, ob und inwieweit die Literar-Mechana im Hinblick auf den Google-Vergleich in den USA noch tätig werden muss“, erklärte Literar-Mechana-Geschäftsführerin Dr. Sandra Csillag. Insbesondere die Entschädigungen für alle bisherigen  (ungenehmigten) Nutzungen jener Werke, die nunmehr nicht vom Settlement erfasst sind, hängen nun völlig in der Luft.

Bevor das Settlement in Kraft tritt, muss es noch vom Gericht gebilligt werden. Dies wird vermutlich erst nach einem Final Fairness Hearing im Februar 2010 geschehen. Für Autoren und Verleger aus den nicht vom Settlement erfaßten Ländern bietet Google ein Partnerprogramm auf vertraglicher Basis an.

An der von der Literar-Mechana angebotenen Dienstleistung hat sich nichts geändert: Unabhängig von dem neuen Vorschlag zum Settlement besteht aufgrund der Änderungen des Wahrnehmungsvertrages bzw aufgrund eines Einzelauftrags weiterhin die Möglichkeit, dass digitale Nutzungen von vergriffenen Werken – mit Zustimmung der Rechteinhaber – über die Literar-Mechana zentral lizenziert werden. Dies betrifft das Google-Projekt ebenso wie die europäischen Digitalisierungsprogramme von Bibliotheken. „Durch die zentrale Lizenzierung kann auf der Grundlage des geltenden Urheberrechts sichergestellt werden, dass vergriffene Werke gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung wieder für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden“; so Dr. Csillag.

Für die digitale Nutzung der so genannten „verwaisten Werke“, bei denen die  Rechteinhaber nicht bekannt oder ermittelbar sind, kann nur eine Regelung durch den Gesetzgeber Klarheit schaffen. In der vor kurzem gebildeten interministeriellen Arbeitsgruppe BMUKK – BMJ, in der die Literar-Mechana vertreten ist, könnte ein
Entwurf hiezu erarbeitet werden.

Der ursprüngliche Vergleichsvorschlag „Google Settlement“ war nach weltweiter Kritik im September 2009 von den Parteien zurückgezogen worden. Die Literar-Mechana hatte sich – in enger Abstimmung mit dem Hauptverband des
österreichischen Buchhandels und der IG Autorinnen Autoren – seit Juli 2009 von Autoren und Verlagen bestimmte Rechte im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Google-Settlement einräumen lassen, um sie gesammelt in den USA geltend zu machen. Im Einzelnen ging es darum, die vorgesehenen Entschädigungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Bücher geltend zu machen und sie aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzuziehen. Zugleich wurde der Literar-Mechana das Recht eingeräumt, bei vergriffenen Werken digitale Nutzungen zu lizenzieren, wenn die Rechteinhaber damit einverstanden sind, und bei allen Werken die Anzeige von bibliographischen Daten zu erlauben.

Newsletter-Quelle:
http://www.literar.at/dwn/ne/goo/Newsletter_Google_1109.pdf

Literar Mechana zum Google Urheberrechtsvergleich:
http://www.literar.at/pages/xx/ne/goog1000.aspx

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