Mit dem aktuell in der Begutachtung durch den Ministerrat befindlichen Entwurf zum neuen Urheberrecht will die österreichische Bundesregierung auch den Download von Material aus illegalen Quellen verbieten. …
Nur legal erworbene Privatkopien sind Privatkopien
Zugleich schränkt der Entwurf den Begriff der Privatkopie weiter ein. In der noch geltenden Fassung des Österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG) heißt es dazu in § 42, Absatz 5: „Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“
Im Entwurf kommt der Nachsatz hinzu: „oder wenn hierfür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“ …