Geplante Novelle zum Bundesmuseengesetz sieht leichte Erhöhung der Basisabgeltung für die ÖNB vor

Die geplante Novelle zum BundesmuseenG erhöht die Basisabgeltung der Bundesmuseen und der ÖNB insgesamt gering um 500.000 EUR. Bislang lag der Betrag bei 107,653 Millionen Euro (davon 23.028.000 Euro für die ÖNB), nunmehr ist ein Betrag von 108,153 Millionen Euro (23.059.250 Euro für die ÖNB) vorgesehen. Für die ÖNB ergibt das ein Plus von 31.250 EUR (das sind gerundet + 0,14 %).

§ 5 (4) Der Bund leistet den in § 1 aufgezählten Einrichtungen des Bundes für die Aufwendungen, die ihnen in Erfüllung ihres kulturpolitischen Auftrages entstehen, ab dem 1. Jänner 2012 eine jährliche Basisabgeltung in Höhe von 108,153 Millionen Euro im Verhältnis von 85,093.750 Millionen Euro für die Bundesmuseen und von 23,059.250 Millionen Euro für die Österreichische Nationalbibliothek. …

Aus den Erläuterungen dazu:

Durch die vorgesehene Regelung wird ab dem Jahre 2014 die Abgeltung der Aufwendungen der Bundesmuseen zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages nunmehr um 0,5 Mio. Euro jährlich gesetzlich erhöht.

Ein neuer § 12a BundesmuseenG betrifft die mitausgegliederten „Beamten“, für die ein Amt der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek geschaffen wird:

„§ 12a. (1) Für die zu den Einrichtungen gemäß § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 1, § 11a Abs.2 und gemäß § 14 der Österreichischen Nationalbibliothek zur dauernden Dienstleistung zugewiesenen Beamten wird mit 1. Juli 2014 das Amt der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek eingerichtet. Diese Dienststelle ist für diese Beamten eine dem Bundeskanzleramt nachgeordnete Dienstbehörde und wird von einer vom Bundeskanzler bestellten Person geleitet, die in dieser Funktion an dessen Weisungen gebunden ist.

(2) Die Beamten gemäß Abs. 1 gehören ab dem 1. Juli 2014 diesem Amt an, solange sie nicht zu einer anderen Bundesdienststelle versetzt werden. In der Zuweisung zur dauernden Dienstleistung zu den Einrichtungen gemäß § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 1, § 11a Abs. 2 und zur Österreichischen Nationalbibliothek tritt dadurch keine Änderung ein.“

Aus den Erläuterungen dazu:

Derzeit werden die Beamten, die im Zuge der Ausgliederung den Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek zu dauernden Dienstleistung zugewiesen sind, von der Zentralstelle dienstbehördlich betreut. Es hat sich jedoch in Vergleichsfällen als zweckmäßig erwiesen, diese Beamten einem eigenen Amt zuzuweisen (wie z. B. die Beamten dem Amt der Bundestheater im Zuge der Ausgliederung des Bundestheaterverbandes zugewiesen wurden).

Der Entwurf der Novelle, die gerade in Begutachtung gegangen ist: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_987458

Aus der Presse dazu:

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