„Europeana Charta zum Gemeingut“

  • Europeana, digitale Bibliothek, Museum und Archiv Europas, gehört der Allgemeinheit an und sollte daher das öffentliche Interesse vertreten.
  • Gemeingut ist Material, aus dem die Gesellschaft ihr Wissen bezieht und neue Kulturwerke schafft.
  • Gedeihendes Gemeingut ist die Grundlage des sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehens einer Gesellschaft.
  • Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle Werke, die in analoger Form als Gemeingut vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung weiterhin Gemeingut.

Quelle und genauere Ausführungen:

Hinweis bei inetbib.

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