- Europeana, digitale Bibliothek, Museum und Archiv Europas, gehört der Allgemeinheit an und sollte daher das öffentliche Interesse vertreten.
- Gemeingut ist Material, aus dem die Gesellschaft ihr Wissen bezieht und neue Kulturwerke schafft.
- Gedeihendes Gemeingut ist die Grundlage des sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehens einer Gesellschaft.
- Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle Werke, die in analoger Form als Gemeingut vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung weiterhin Gemeingut.
Quelle und genauere Ausführungen:
Hinweis bei inetbib.