EuGH-Generalanwältin sieht keinen Bedarf für Ausnahme bei E-Books-Mehrwertsteuer

Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch gelieferter digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar.

EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp160091de.pdf

Siehe dazu:

http://orf.at/stories/2357221/

http://derstandard.at/2000044073137/E-Books-duerfen-hoeher-besteuert-werden-als-Gedrucktes

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert