Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist der Ausschluss elektronisch gelieferter digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar.
EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp160091de.pdf
Siehe dazu:
http://orf.at/stories/2357221/
http://derstandard.at/2000044073137/E-Books-duerfen-hoeher-besteuert-werden-als-Gedrucktes