Anders als von einigen Juristen im STANDARD behauptet, hat der EuGH die Legitimität einer Festplattenabgabe nicht infrage gestellt
Wien – Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Urheberrecht (C-435/12) wurde von Anwälten zum Anlass genommen, zu behaupten, die „Festplattenabgabe“ stünde nicht mehr zur Diskussion, weil alle unzulässigen Privatkopien nicht berücksichtigt werden dürfen, und der verbleibende Rest Vergütungszahlungen nicht mehr rechtfertige. Diese Aussage von Lukas Feiler und Andreas Schnider (DER STANDARD, 14. 4. 2014) bedarf der Korrektur. …
Siehe dazu: http://derstandard.at/1397521776255/Festplattenverguetung-ist-geltendes-Recht
Auch: http://www.buecher.at/show_content.php?sid=126&detail_id=7638