Als Argument gegen die Differenzierung von e-book und analogem Buch:
„Man könnte dem ebenso gut entgegenhalten, dass einige Personen es vorziehen, sich in die Bibliothek zu begeben, um in den Genuss eines menschlichen Kontakts zu gelangen.“
Aus: EuGH C-174/15 Vereniging Openbare Bibliotheken gegen Stichting Leenrecht, Rz 30