BKA nun für Büchereien zuständig

Mit In-Kraft-Treten des Bundesministeriengesetzes am 1. März 2014 wechseln die Kunstsektion und die Kultursektion (und damit auch die Öffentlichen Bibliotheken) in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramts.

Die Sektion V des BMUKK (Kunstsektion) wird als Sektion II – Kunst in das Bundeskanzleramt eingegliedert.
Web: www.kunstkultur.bka.gv.at/kunst (erreichbar ab 1. März 2014)

Die Sektion IV des BMUKK (Kultursektion) wird zur Sektion VI – Kultur des Bundeskanzleramts. Hier ist das Referat für Öffentliche Büchereien angesiedelt.
Web: www.kunstkultur.bka.gv.at/kultur (erreichbar ab 1. März 2014)

Quelle: BIBMAIL-Mailingliste (Mag. Gerald Leitner/BVÖ)

via http://library-mistress.blogspot.co.at/2014/02/b-ressortm-nun-bei-bundeskanzleramt.html

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