Die staatlichen Universitäten Österreichs haben dem zuständigen Bundesminister im Wege des Universitätsrats jeweils bis zum 30. April eine Wissensbilanz über das abgelaufene Kalenderjahr vorzulegen und diese in ihrem Mitteilungsblatt zu veröffentlichen (§ 13 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002).
§ 13 (6) Das Rektorat hat dem Universitätsrat bis 30. April jeden Jahres eine Wissensbilanz über das abgelaufene Kalenderjahr vorzulegen. Der Universitätsrat hat die Wissensbilanz innerhalb von vier Wochen zu genehmigen und an die Bundesministerin oder den Bundesminister weiterzuleiten. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Genehmigung, ist die Wissensbilanz mit einer entsprechenden Stellungnahme dennoch weiterzuleiten. In der Wissensbilanz sind zumindest gesondert darzustellen:
1. der Wirkungsbereich, gesellschaftliche Zielsetzungen sowie selbst definierte Ziele und Strategien;
2. das intellektuelle Vermögen, differenziert in Human-, Struktur- und Beziehungskapital;
3. die in der Leistungsvereinbarung definierten Leistungsprozesse mit ihren Outputgrößen und Wirkungen.
Die Wissensbilanz hat einen Berichtsteil zu enthalten, der auf der Basis der Leistungsvereinbarung zu erstellen ist. Nach dem zweiten Budgetjahr ist überdies eine Prognose über die zu erwartenden Leistungsergebnisse aufzunehmen. Die Bundesministerin oder der Bundesminister hat durch Verordnung Richtlinien für den Aufbau und die Gestaltung der Wissensbilanz einschließlich des durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung durchzuführenden Datenclearingprozesses zu erlassen.
Diese Wissensbilanz dient gemäß Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Wissensbilanz (Wissensbilanzverordnung 2010 – WBV 2010, BGBl. II Nr. 216/2010) der ganzheitlichen Darstellung, Bewertung und Kommunikation von immateriellen Vermögenswerten, Leistungsprozessen und deren Wirkungen und ist als qualitative und quantitative Grundlage für die Erstellung und den Abschluss der Leistungsvereinbarung heranzuziehen.
Um sich einen Überblick über das Vorkommen der Universitätsbibliotheken machen zu können, folgt hier ein Überblick über die im VÖBBLOG angeführten UB-relevanten Teile der Wissensbilanzen 2012:
Graz:
- UB Graz in der WISSENSBILANZ 2012 der Universität Graz
- UB in der Wissensbilanz 2012 der Medizinischen Universität Graz
- UB in der Wissensbilanz 2012 der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Innsbruck:
- ULB Tirol in der Wissensbilanz 2012 der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
- UB in der Wissensbilanz 2012 der Medizinischen Universität Innsbruck
Klagenfurt:
Krems:
Leoben:
Linz:
Salzburg:
- UB Salzburg in der Wissensbilanz 2012 der Univ. Salzburg
- UB in der Wissensbilanz 2012 der Universität Mozarteum Salzburg
Wien:
- Bibliotheks- und Archivwesen in «Leistungsbericht und Wissensbilanz 2012» der Universität Wien
- UB in der Wissensbilanz 2012 der WU Wien
- UB in der Wissensbilanz 2012 der Universität für Bodenkultur Wien
- UB in der Wissensbilanz 2012 der Medizinischen Universität Wien
- UB in der Wissensbilanz 2012 der Veterinärmedizinische Universität Wien
- UB in der Wissensbilanz 2012 der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
- UB in der Wissensbilanz 2012 der Universität für angewandte Kunst Wien
- UB in der Wissensbilanz 2012 – Technische Universität Wien
- Bibliothek in der Wissensbilanz 2012 der Akademie der bildenden Künste Wien