Bibliotheken dürfen ab 7.12. wieder unter Auflagen öffnen

Laut den bislang bekannt gewordenen Lockdownlockerungsplänen – die Verordnung dazu gibt es noch nicht, soweit ich sehe – dürfen ab 7.12. Museen und Bibliotheken wieder geöffnet werden, allerdings unter denselben Bedingungen wie im Handel. Es besteht also eine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz wie auch die Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Besucher.

Siehe https://orf.at/corona/stories/3192153

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