Laut den bislang bekannt gewordenen Lockdownlockerungsplänen – die Verordnung dazu gibt es noch nicht, soweit ich sehe – dürfen ab 7.12. Museen und Bibliotheken wieder geöffnet werden, allerdings unter denselben Bedingungen wie im Handel. Es besteht also eine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz wie auch die Beschränkung von zehn Quadratmetern pro Besucher.