Die Presse verweist heute auf ein Judikat des OGH, welches jüngst – konform zu einer gerade bekannt gewordenen ähnlichen BGH-Entscheidung – die urheberrechtliche Zulässigkeit von Thumbnails bei Suchmaschinenergebnissen bestätigt.
Link zu fremden Bildern greift nicht ins Urheberrecht ein
Ein maschinell generiertes Vorschaubild in einer Suchmaschine, das auf ein Original verweist, lässt das Verbreitungsrecht des Schöpfers unberührt. …
Der ganze Artikel: http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/703400/Link-zu-fremden-Bildern-greift-nicht-ins-Urheberrecht-ein
Die Entscheidung des OGH (4Ob105/11m) vom 20.09.2011: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110920_OGH0002_0040OB00105_11M0000_000