APA OTS: Ostermayer: Klarheit für Eigentumsverhältnisse bei Schenkungen an Bundesmuseen und OeNB‎

Mit Ratifizierung der UNESCO-Konvention setzt Österreich ein Signal gegen illegalen Handel von Kulturgütern

Wien (OTS) – Der Nationalrat hat sich gestern Abend einstimmig zum Beitritt Österreichs zur UNESCO-Konvention über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut ausgesprochen. Die Ratifikation der Konvention beseitigt bestehende Unsicherheiten im Umgang mit Rückforderungen zu Kulturgütern, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union stammen. Damit wird sichergestellt, dass allfällige Forderungen von den österreichischen Behörden und Gerichten behandelt werden können. „Damit setzt Österreich ein deutliches Signal gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern. Und wir leisten damit auch einen wichtigen Beitrag, wenn es um die Erhaltung und Absicherung unseres vielfältigen Weltkulturerbes geht. Vieles ist leider im Verlauf der Geschichte schon verloren gegangen. Umso wichtiger ist es, das gemeinsame Erbe an kulturellen und zivilisatorischen Leistungen zu schützen, denn es ist ein wichtiger Baustein unserer Identität und des Zusammenhalts in der Gesellschaft“, so Kulturminister Ostermayer.

Mit großer Mehrheit wurde außerdem die Novelle zum Bundesmuseengesetz beschlossen: Damit wird Rechtssicherheit im Umgang der Museen mit Schenkungen hergestellt. Da der unentgeltliche Eigentumserwerb bisher gesetzlich nicht geregelt war, bestanden unterschiedliche Auffassungen über die rechtliche und bilanztechnische Behandlung von Schenkungen für Bundesmusseen und die Österreichische Nationalbibliothek. Mit der Novelle wird nun geregelt, dass Schenkungen – je nach dem Willen der Vertragsparteien – ins Eigentum der jeweiligen Bundeseinrichtungen oder der Republik übergehen. Wenn es um den Verkauf dieser Schenkungen durch die Museen geht, müssen in Zukunft das Bundeskanzleramt und das Finanzministerium zustimmen. „15 Jahre nach Ausgliederung der Bundesmuseen schaffen wir nun Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Schenkungen. Damit stärken wir auch die Bereitschaft, den Bundesmuseen und der Nationalbibliothek wertvolle und kunsthistorisch bedeutende Werke zu überlassen. In Zukunft können die Schenkenden wählen, ob sie ihre Werke in die Obhut eines Museums oder der Republik geben wollen. Damit erweitern wir die Möglichkeiten zur Bereicherung der Sammlungen in den Museen und damit die Attraktivität der Institutionen für die Besucherinnen und Besucher“, so der Kulturminister.

Außerdem wird das Naturhistorische Museum künftig den Zusatz „Wien“ im Namen tragen. Und schließlich wird mit der Novelle auch für die Nationalbibliothek das Vier-Augen-Prinzip umgesetzt. Die Möglichkeit für zwei GeschäftsführerInnen in der Nationalbibliothek sei nicht nur „state-of-the-art“ sondern bedeute auch eine Gleichstellung, da bei allen anderen Institutionen diese Regelung bereits besteht, so Ostermayer.

Quelle/Kabinett des Bundesministers Dr. Josef Ostermayer, Pressesprecherin Kunst & Kultur: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150522_OTS0085/ostermayer-klarheit-fuer-eigentumsverhaeltnisse-bei-schenkungen-an-bundesmuseen-und-oenb

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