APA: Novelle zu Bundesmuseen-Gesetz kommt in Ministerrat

… So werden die Rahmenbedingungen für die Geschäftsführung der Nationalbibliothek ebenso neu geregelt wie der Umgang mit Schenkungen. …

Künftig sollen auch für die Österreichische Nationalbibliothek zwei Geschäftsführer bestellt werden können, um das Vier-Augen-Prinzip umzusetzen. Bis dato war dies gesetzlich nur bei den Bundesmuseen möglich. …

Und schließlich soll nun klar geregelt werden, wie man mit Schenkungen, also „unentgeltlichen vertraglichen Zuwendungen“ an ein Bundesmuseum oder die Nationalbibliothek umgeht. Diese sollen – je nach Willen der Vertragsparteien – ins Eigentum des jeweiligen Hauses oder des Bundes übergehen können. Allerdings soll eine etwaige Veräußerung von Werken, die im Eigentum eines Bundesmuseums oder der Nationalbibliothek stehen, nur mit Zustimmung von Kanzleramt und Finanzministerium erfolgen können.

Siehe: http://derstandard.at/2000014217669/Novelle-zu-Bundesmuseen-Gesetz-kommt-in-Ministerrat oder http://orf.at/#/stories/2273155/

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