Akademie der bildenden Künste Wien veröffentlicht Open Access-Richtlinie!

Richtlinie des Rektorats zur Open Access-Strategie der Akademie der bildenden Künste Wien

Als Unterzeichnerin der Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities (Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen) und Befürworterin der Paris OER Declaration (Pariser Erklärung zu Open Educational Resources) empfiehlt die Akademie der bildenden Künste Wien den Mitarbeiter_innen und Studierenden, ihre Veröffentlichungen, Forschungsdaten, Objekte des kulturellen Erbes sowie Lehr- und Lernmaterialien offen und kostenlos über das Internet zur Verfügung zu stellen, um so die Sichtbarkeit ihrer wissenschaftlichen, wissenschaftlich-künstlerischen und künstlerischen Leistungen sowie jene der Sammlungsbestände zu maximieren, Wissenschaftskommunikation und Bildung zu befördern und der Öffentlichkeit einen freien, gleichberechtigten Zugang zu diesen Informationsressourcen zu ermöglichen, soweit dem keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Hindernisse entgegenstehen.

Die Akademie rät ihren Studierenden und Mitarbeiter_innen nachdrücklich, ihre Urheberrechte wahrzunehmen und die Verwertungsrechte an ihren wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten nicht an Dritte (Verlage etc.) abzutreten und darauf zu achten, dass diese bei ihnen selbst verbleiben. Sollte dies aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, wird empfohlen, sich entweder die Verwertungsrechte zu teilen, sodass beide Partner_innen das Recht auf Verwertung innehaben, oder zumindest das Recht auf eine (ggf. zeitverzögerte) Zweitveröffentlichung zusichern zu lassen.

Die Akademie ermutigt die Mitarbeiter_innen und Studierenden, ihre Veröffentlichungen und Forschungsdaten sowie ihre Lehr- und Lernmaterialien über ihr institutionelles Repositorium (ggf. nach Ablauf einer Sperrfrist) auf dem Wege des „Green Open Access“ zu veröffentlichen und zugänglich zu machen. Darüber hinaus befürwortet sie „Gold Open Access“, d.h. die Erstveröffentlichung schriftlicher Beiträge in Open Access-Zeitschriften und -Sammelbänden bzw. als Open Access-Monographien, und empfiehlt ihren Mitarbeiter_innen, auf diese Art und Weise zu publizieren sowie als Herausgeber_innen, Redakteur_innen und/oder Gutachter_innen von Open Access-Publikationen tätig zu sein bzw. solche selbst zu gründen. Mitarbeiter_innen aus Fachdisziplinen in denen der Schwerpunkt vorwiegend auf der Veröffentlichung selbstständiger und/oder gedruckter Publikationen liegt, empfiehlt die Akademie eindringlich, ihre Arbeiten zunehmend digital und Open Access zur Verfügung zu stellen, soweit dem keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Hindernisse entgegenstehen.

Darüber hinaus unterstützt die Akademie Maßnahmen zur Digitalisierung analoger Objekte des kulturellen Erbes sowie von Lehr- und Lernmaterialien, um diese für die Forschung und Lehre sowie die interessierte Öffentlichkeit kostenlos und frei zugänglich zur Verfügung zu stellen, soweit dem keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Hindernisse entgegenstehen.

Überdies beteiligt sich die Akademie auf nationaler und internationaler Ebene aktiv an Kooperations- und Koordinationsaktivitäten im Bereich Open Access.

Unterstützende Maßnahmen

Ansprechpartner_innen zum Thema „Open Access an der Akademie“ sind die Mitglieder der AG Open Access. Sie beraten und unterstützen die Mitarbeiter_innen und Studierenden in allen organisatorischen, rechtlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Herausgabe von Open Access-Publikationen.

Zur Beförderung von „Gold Open Access“ stellt die Akademie nach Maßgabe Gelder zur Verfügung, um anfallende Publikationsgebühren (author processing charges, kurz: APCs) zu finanzieren. Welche Veröffentlichungen durch diese Geldmittel gefördert werden, entscheidet das Vizerektorat Kunst I Forschung in Anwendung transparenter Förderkriterien. Für das „Freikaufen“ einzelner Beiträge, die in Subskriptionszeitschriften oder Sammelbänden publiziert wurden (sog. „Hybrides Open Access“), werden von der Akademie prinzipiell keine zentralen Mittel zur Verfügung gestellt. Betreffend der Gründung und Herausgabe eigener Open Access-Veröffentlichungen unterstützt die Akademie ihre Angehörigen sowohl bei der Akquise der dafür notwendigen finanziellen Mittel als auch im Rahmen des laufenden Betriebs und stellt ihnen die dafür notwendige Infrastruktur, wie z.B. die Publikationsmanagementsoftware OJS (Open Journal Systems), zur Verfügung.

Zur Unterstützung von „Green Open Access“ und zur Sicherstellung des dauerhaften und sichtbaren Nachweises der künstlerischen und wissenschaftlichen Leistungen ihrer Angehörigen und ihrer Sammlungsbestände sowie zur niederschwelligen Zurverfügungstellung von Lehr- und Lernmaterialien und Forschungsdaten betreibt die Akademie das institutionelle Repositorium ]a[:repository. Zuständig für die laufende Optimierung von Dienstleistungen, Infrastruktur und Prozessen in diesem Zusammenhang sind die Angehörigen der AG Open Access. Zum Zwecke der Digitalisierung und Aufbereitung relevanter analoger und digitaler Materialien und Inhalte werden seitens der Akademie personelle, infrastrukturelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt.

Die Veröffentlichung sowie die Mitarbeit (Herausgeber_innenschaft, Editorial Board,
Gutachter_innentätigkeit) im Rahmen von Open Access-Publikationen werden in der Wissensbilanz gesondert ausgewiesen und im Zuge von Evaluierungen – insbesondere bei Berufungs-, Entfristungs- und Habilitationsverfahren – besonders berücksichtigt.

Wien, im Mai 2015

Online unter: https://www.akbild.ac.at/Portal/kunst-forschung/open-access

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