7 Grundregeln für digitale Projekte

Klaus Graf hat in Archivalia „7 Grundregeln für digitale Projekte“ zur Diskussion gestellt:

Für digitale Sammlungen von Archiven, Bibliotheken, Museen usw. und virtuelle Ausstellungen sind die folgenden Grundregeln gedacht, die ich zur Diskussion stelle.

  1. NICHT AN DER AUFLÖSUNG SPAREN! Jede Bildseite muss in hoher Auflösung vorliegen, denn nur diese garantiert die wissenschaftliche Nutzbarkeit.
  2. PERMANENT-LINKS! Jede einzelne Bildseite muss mit einem deutlich angebrachten KURZEN dauerhaften Link versehen werden.
  3. META-DATEN ZU JEDEM DIGITALEN OBJEKT! Zu jedem digitalen Objekt (auch zu separat nutzbaren Einzelseiten wie Druckgrafik, Zeichnungen) muss es entsprechende Metadaten geben, die professionellen Ansprüchen genügen müssen.
  4. OAI-PMH NUTZEN! Alle Meta-Daten müssen für OAI-Harvester zur Verfügung stehen.
  5. KEIN COPYFRAUD! Die Rechtslage ist in den Metadaten möglichst objektiv und auf jeden Fall ohne Copyfraud zu beschreiben. Was gemeinfrei ist, muss auch als Digitalisat gemeinfrei bleiben! Wenn das Projekt über Urheberrechte verfügt, ist eine Nachnutzbarkeit über eine möglichst liberale CC-Lizenz vorzusehen.
  6. WEB 2.0! Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Ergänzungen und Korrekturen anzubringen (Tags, Transkriptionen usw.)
  7. LANGZEITARCHIVIERUNG! Die dauerhafte öffentliche Verfügbarkeit ist ggf. durch Kooperation mit Bibliotheken sicherzustellen.

Diskussion gern in den Kommentaren!

Hinweis: das sind Grundregeln, die spezifisch für digitale Sammlungen gelten sollten. Allgemeine Grundsätze wie einfache Nutzbarkeit (geräte- und browserunabhängig, keine exotischen Plugins, Barrierefreiheit usw.) wurden bewusst ausgeklammert, da diese für alle Internetseiten gelten sollten.

Quelle und Diskussion unter:

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