… Bereits einen Tag später [14.3.1848] erließ Kaiser Ferdinand I. ein neues Pressegesetz ohne Zensurbestimmungen, welches eine Flut von Druckwerken auslösen sollte. Dabei ließen die oft anonymen Autorinnen und Autoren ihrem aufgestauten Frust publizistisch freien Lauf und setzten die Aufhebung der Zensur mit vollständiger Presse- und Meinungsfreiheit gleich, weshalb bereits zwei Wochen später das Pressegesetz um ein Verbot von Schmähungen und Beleidigungen des Landesfürsten, seiner Familie, der Verwaltung und der Beamten, aber auch der Religion erweitert werden musste.
Anschläge und Flugzettel als „Fake-News“
Besonders unangenehm für die Staatsautoritäten wirkte sich die Verbreitung von Gerüchten via Maueranschläge und Flugzettel aus. So affichierte der für die öffentliche Ordnung verantwortliche Sicherheitsausschuss am 13. Juli eine Kundmachung, in der die Gerüchte über eine Entwaffnung der Nationalgarde in Olmütz, Brünn und Graz als „böswillige Erfindungen“ bezeichnet wurden. Zusätzlich sah sich der Sicherheitsausschuss noch am selben Tag veranlasst, in einer Proklamation Maßnahmen gegen die „Verletzungen der öffentlichen Sittlichkeit, so wie die Aufreizung und Beunruhigung der Gemüter durch Plakate und Flugschriften“ an die Bevölkerung Wiens anzukündigen.
Dies sollte wohl auch die Straßenkolportage in die Schranken weisen, welche durch die Pressefreiheit ebenfalls legalisiert worden war und aufgrund ihres Überhandnehmens bereits zum öffentlichen Ärgernis avancierte, wie ein zeitgenössischer Kommentar zeigt: „Das ärgerliche Übel dieser literarischen Krätze der Maueranschläge, Plakate und Straßenblätter erstickt nun (da weder die Regierung durch ein Pressgesetz noch die Sicherheitsbehörde durch eine normgebende Maßregel demselben steuert, wie auch längst der empörende Flugschriftenhandel auf der Straße hätte unterdruckt werden sollen) im eigenen Schmutze“. (Der Österreichische Zuschauer vom 12. Mai 1848, S. 2.)
Dies sollte sich nach der Niederschlagung der Revolution schnell ändern: Bereits am 8. November war das „Aufrufen und der Verkauf von Zeitungsblättern und Flugschriften auf den öffentlichen Straßen und Plätzen“ wieder aufs Strengste untersagt. …