Sicherheit in Beruf und Alltag ist heute selbstverständlich. Dieser erfreuliche Zustand kommt allerdings nicht von ungefähr, sondern bedarf eines komplexen Netzwerkes technischer Einrichtungen, Organisationen, Überwachungsmethoden und Gesetzen. Während die gesetzliche Unfallversicherung auf Drängen der Arbeiterschaft nach sozialer Absicherung im November 1889 in der österreichischen Hälfte der Donaumonarchie eingeführt wurde, fand die Unfallverhütung erst Jahrzehnte später Eingang in gesetzliche Regelungen. Zu groß waren die Widerstände der Arbeitgeber/innen, wie aber auch der Arbeiterschaft selbst, welche wegen des damals bestehenden Akkordsystems befürchtete, das Einhalten von Unfallvorschriften führe bloß dazu, dass sie weniger leisten und damit weniger verdienen würden. Überdies waren die Schutzeinrichtungen oft kaum zu gebrauchen, die Schutzbrillen etwa waren sehr schwer, taten bei längerem Tragen weh und beschlugen sich im Sichtbereich. Somit fehlte der Unfallversicherung die gesetzliche Grundlage, einen eigenen Unfallverhütungsdienst einzurichten. Die AUVA(Arbeiterunfallversicherungsanstalt) subventionierte daraufhin das „Gewerbe-hygienische Museum“, welches hauptsächlich Unfallschutzeinrichtungen und Konstruktionen zu Vermeidung von Berufskrankheiten präsentierte und 1910 ins Technische Museum eingegliedert wurde. …
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