Öffentliche Popularklage in der „Fackel“
Nachdem er sein Jus-Studium nach nur drei Semestern abgebrochen hatte, gründete der erst 25-jährige Karl Kraus 1899 „Die Fackel“ als eine Satirezeitschrift, deren erste Ausgabe nicht zufällig am 1. April erschien. Kraus wollte darin aber auch einen sehr ernsthaften „Kampf ums Recht“ aufnehmen, indem er „öffentliche Popularklage“ führte. Er sei „zwar nur ein Dilettant des Strafrechtes, aber ein geübter“, hielt Kraus früh fest und erklärte in Folge, seine Zeitschrift sei „außer sich selbst nur noch den zuständigen Gerichten verantwortlich“.
In den Jahren der österreichisch-ungarischen Monarchie war die österreichische Justiz für Karl Kraus allerdings noch keine wirkliche Verbündete im Kampf ums Recht. Er kritisierte im Gegenteil auch die österreichischen Gerichte und ihre Geschworenenjustiz, deren Verfahren und Urteile er oft kurios fand. Für seine sehr persönlichen Angriffe übernahm Kraus zwar Verantwortung vor Gericht – er selbst strengte aber kaum Prozesse an. …
Siehe dazu weiter: http://www.wienbibliothek.at/bestaende-sammlungen/objekt-monats-april-2017-karl-kraus-drang-activer-klagefuehrung