Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert und einige universitätsrechtliche Vorschriften aufgehoben werden (Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009) ist am 18.08.2009 kundgemacht worden (BGBl. I Nr. 81/2009):
Quelle: http://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2009_I_81
Es enthält die bereits im VÖBBLOG vorgestellen Änderungen betreffend eine „Zentrale Datenbank für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten“.