BEKANNTMACHUNG eines Ersatzkraftarbeitsplatzes gemäß § 24 Ziffer 1 Ausschreibungsgesetz 1989, iVm § 74 Ausschreibungsgesetz 1989 am Österreichischen Archäologischen Institut
Im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, am Österreichischen Archäologischen Institut, ist beabsichtigt, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (Teilzeit/10 Wochenstunden) ab 14. November 2011 als Ersatzkraft aufzunehmen.
Das Dienstverhältnis richtet sich nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) (Entlohnungsschema v, Entlohnungs-/Bewertungsgruppe v2/2) und wird auf bestimmte Zeit eingegangen, und zwar nur für die durch Herabsetzung der Wochendienstzeit bedingte Abwesenheit einer Bediensteten. Im Sinne des § 74 Ausschreibungsgesetz wird im Zuge der Aufnahme ein Eignungsscreening durchgeführt. Der erste Monat des Dienstverhältnisses gilt als Probezeit.
Gemäß § 71 Abs. 1 VBG wird das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten des Entlohnungsschemas v durch die Entlohnungsgruppe und in ihr durch die Entlohnungsstufe bestimmt und beträgt mindestens € 1.790,10. Es erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile. Gemäß § 66 Abs. 2 Z 1 Vertragsbedienstetengesetz erfolgt die Einstufung bis zum Abschluss der vierjährigen Ausbildungsphase in die niedrigste Bewertungsgruppe der Entlohnungsgruppe. Während der Ausbildungsphase gebührt das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe v2, abweichend vom § 71 Abs. 1 VBG, nach § 72 VBG und beträgt mindestens € 1.707,00.
In den Aufgabenbereich dieses Arbeitsplatzes fallen insbesondere:
- Die Retrokatalogisierung des Wiener Zeitschriftenbestandes des Österreichischen
- Archäologischen Instituts,
- Die Bibliotheksaufsicht in der gemeinsamen Präsenzbibliothek mit Fachbereichsbibliothek für Archäologie und Numismatik, Teilbereich Klassische Archäologie sowie
- Die Hilfestellung für Bibliotheksnutzer bei Recherchen in diversen fachspezifischen Datenbanken.
Voraussetzungen für die Bewerbung um die Ersatzkraftstelle sind:
- Schulabschluss auf Matura-Niveau
- Sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch, Grundkenntnisse in Latein und AltGriechisch erwünscht
- Sehr gute Anwenderkenntnisse von Microsoft Office (insbesondere Word und Excel)
- Grundkenntnisse in Aleph, der Katalogisierung sowie im Umgang mit archäologischen Datenbanken
- Praktische Erfahrungen in der Bibliotheksarbeit
- Kenntnisse in historischen Geisteswissenschaften von Vorteil
- Gute soziale Kompetenz, Teamfähigkeit und selbstständige Organisation von Arbeitsabläufen
Bewerbungsgesuche sind bis 26. August 2011 unter Anführung der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für diesen Arbeitsplatz als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar an die Personalabteilung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, zu Handen Herrn AL Gerald Rubin oder per E-Mail an Personalabteilung@bmwf.gv.at einzubringen. Als Tag der Bewerbung gilt der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51. (der Postlauf wird nicht berücksichtigt). Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind.
Wien, 4. August 2011
Für den Bundesminister:
AL Gerald Rubin
http://www.oeai.at/tl_files/img/Dateien/Bekannmachung-Ers%20%20OeAI.pdf