orf.at: Keine ermäßigte Mehrwertsteuer für E-Book-Downloads

Elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften zum Herunterladen dürfen nach EU-Recht höher besteuert werden als gedruckte Ausgaben und Publikationen auf Datenträgern. Das stellte heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klar.

Es ist somit zulässig, dass für gedruckte und für auf Datenträgern ausgelieferte Publikationen ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt, für Ausgaben zum Herunterladen aber nicht. Der EuGH bestätigte, dass die beiden Vertriebswege damit steuerlich ungleich behandelt werden. Das lässt die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie aus Sicht der Richter unter bestimmten Bedingungen zu. …

Siehe dazu: http://orf.at/stories/2382284/

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