Neues URN-Service des Österreichischen Bibliothekenverbundes

Nach jahrelangen Vorbereitungen und Tests steht der URN-Resolver der OBVSG ab sofort allen interessierten Personen und Institutionen in Österreich zur Verfügung. Die archivierten Netzpublikationen erhalten eine URN aus dem Namensraum „urn:nbn:at“. Diese werden insbesondere für Online-Hochschulschriften (Dissertationen, Habilitationen) sowie für solche Netzpublikationen vergeben, die auf vertrauenswürdigen Dokumentenservern verwaltet werden.

Ein Uniform Resource Name (URN, engl. „einheitlicher Name für Ressourcen“) bietet als Persistent Identifier (PI) eine eindeutige Bezeichnung für Objekte zur dauerhaften Identifizierung und zuverlässigen Zitierfähigkeit von Online-Ressourcen. Im Gegensatz zu URLs bieten URNs eine eindeutige und beständige Identifikation von Objekten, unabhängig vom Ort der Speicherung. Dies ist ein wichtiger Faktor zur Erhaltung der Langzeitverfügbarkeit. Ändert sich der Speicherort der Publikation, z.B. durch eine Serverumstellung, kann die Zugriffsadresse (URL), die bei einer URN hinterlegt ist, korrigiert werden. Dadurch behält die URN ihre Gültigkeit und verweist nach wie vor auf die entsprechende Publikation. Das Zitieren einer URN ist somit ein sicherer Weg, auch langfristig auf ein digitales Objekt zu verweisen.

Der URN-Service der OBVSG in Kooperation mit der Deutschen Nationalbibliothek bietet Wissenschaftlern, Autoren, Verlagen, Informationsvermittlern und Archiven zahlreiche Vorteile:

  • Zuverlässige Referenzierung von digitalen Objekten
  • Konsistente und stabile Links in Nachweissystemen
  • Reduzierter Pflegeaufwand für den dauerhaften Erhalt des Dokumentzugriffs
  • Vielfältige Administration: URNs registrieren, URNs reservieren, URLs aktualisieren, URLs löschen, URLs hinzufügen, Statistik
  • Vorab-Vergabe (falls nötig)
  • Alle vergebenen URNs werden kontinuierlich in die weiteren Services der OBVSG integriert (Visual Library, Verbundsuchmaschine, Aleph-Kataloge,…)

Link zum URN-Reslover: https://resolver.obvsg.at

Quelle: OBVSG-Homepage

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