Im aktuellen Newsletter RI-RS 20141124/268 (Rechtsinformation – Rundschreiben
vom 24. November 2014) des Bundeskanzleramtes findet sich eine Mitteilung des Amtes für Veröffentlichungen betreffend die neue Nummerierung von EU Rechtsakten:
Ab 1.1.2015 wird die neue Nummerierung von veröffentlichten Dokumenten im Amtsblatt Teil L umgesetzt. Die Rechtsakte werden nicht mehr je nach Rechtsaktstypus nummeriert sondern es wird unabhängig vom Typ eine fortlaufende Nummer vergeben (d.h.: Es gibt vielleicht eine VO EU 2015/1, aber nicht zwangsläufig eine VO EU 2015/2, weil eben Nummer 2 vielleicht ein Beschluss oder eine RL ist etc.)
Die Celex-Nummer bleibt unberührt – sie baut ja auf der Dokumentennummer auf, sodass sich an der Systematik (also zB 32015R0001) nichts ändert (auch hier bedeutet das, dass man dann nicht zwangsläufig eine Celex Nr. 32015R0002 hat).