In der Wiener Zeitung vom 19. Juni 2010 wurde die Benutzungsordnung des ORF-Archivs veröffentlicht, die mit 1. Juli 2010 in Kraft tritt. Auszug: „Archivbenützer, die wissenschaftliche, universitäre und schulische Zwecke verfolgen, müssen einen Antrag auf Archivzugang beim Administrator der zuständigen Direktion stellen“.