Wer stirbt, vererbt sein Hab und Gut in der Regel an Hinterbliebene. Etwa die heiß geliebte Plattensammlung oder die lebenslang angelegte Privatbibliothek. Bei digitalen Inhalten sieht das anders aus. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von IT-Konzernen wie Apple oder Amazon verhindern, dass Musik, Filme und E-Books vererbt werden können. …