EuGH zur Buchpreisbindung: Urteilsverkündung am 30.4.2009

Am 30. April verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Rechtsstreit zwischen der Buchhandelskette Libro und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft.

Libro hatte 2006 Bücher zu Preisen beworben, die auf der Höhe der deutschen Letztverkaufspreise (19,90 Euro) und somit unter den österreichischen Letztverkaufspreisen (20,50 Euro) lagen. Daraufhin klagte der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft, der Oberste Gerichtshof hat den Fall an den EuGH verwiesen.

Am 18. Dezember 2008 hat die Generalanwältin Verica Trstenjak in ihrenSchlussanträgen für den Europäischen Gerichtshof die Importregelung der österreichischen Buchpreisbindung als Verstoß gegen EU-Gemeinschaftsrecht beurteilt. Das nationale Preisbindungsgesetz selbst erachtet die Generalanwältin als EU-rechtskonform.

Der Vorschlag der Generalanwältin ist für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend, dennoch könnte die Importregelung der österreichischen Buchpreisbindung durch das Urteil am 30. April aufgehoben werden.

Quelle: http://www.buecher.at/show_content.php?sid=94&detail_id=1317

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