EGMR: kommerzielle Onlineportale haften für anstößige Nutzerkommentare

Urteil der Großen Kammer des EGMR/CASE OF DELFI AS v. ESTONIA: http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-155105

Kommerzielle Onlineportale haften für anstößige Nutzerkommentare, wenn sie diese nicht hinreichend schnell entfernen. Im vorliegenden Fall waren zwischen den unflätigen Kommentaren auf einem estnischen Portal und deren Entfernung durch den Portalbetreiber sechs Wochen vergangen. Sie wurden erst nach rechtsanwaltlichem Einschreiten entfernt. Eine Verurteilung zu Schadenersatz wegen dieser nicht rechtzeitig gelöschten Nutzerkommentare ist hiebei nicht als Einschränkung der Meinungsfreiheit anzusehen, sondern gerechtfertigt.

Pressemeldung EGMR

FAQ dazu: http://www.echr.coe.int/Documents/Q_R_Delfi_AS_c_Estonia_ENG.pdf

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